BAD KISSINGEN. Das Amtsgericht Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Befehlsverweigerung freigesprochen. Der Soldat hatte sich entgegen der am 24. November 2021 beschlossenen Verordnung für Streitkräfte geweigert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte daraufhin eine dreimonatige Bewährungsstrafe gefordert und legte nach Urteilsverkündung Berufung ein.
Die Richterin begründete den Freispruch mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit angesichts sinkender Infektionszahlen und inzwischen bekannt gewordener Nebenwirkungen. Eine schriftliche Begründung liege derzeit noch nicht vor, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bad Kissingen am Dienstag.
Laut Anklage nahm der 33jährige Soldat im Januar 2022 an einem Lehrgang in der Infanterieschule im unterfränkischen Hammelburg teil. Weil er nicht gegen Corona geimpft war, wurde er von einem Bundeswehrarzt untersucht, um eventuelle gesundheitliche Gründe gegen eine Corona-Impfung zu ermitteln. Das war nicht der Fall, der Soldat ließ sich jedoch weiterhin nicht impfen – auch nicht in seiner Heimatkompanie, in die er zurückbeordert wurde.
Bundeswehrsoldaten gelten als besonders gefährdet
Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Corona-Impfpflicht für Soldaten in Kraft bleibt. Im Mai dieses Jahres hatte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) diese Entscheidung unterstützt. „Ich schließe nicht aus, daß wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen“, sagte Pistorius im Bundestag. Erst im Juli 2023 hatte das Münchener Amtsgericht einen Soldaten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, nachdem dieser sich geweigert hatte, sich gegen Corona zu impfen.
In der Bundeswehr gilt bis heute die Duldungspflicht für Soldaten. Das heißt, daß Bundeswehrangehörige drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen müssen. Des Weiteren müssen sich Angehörige der Bundeswehr gegen andere Infektionskrankheiten impfen lassen, darunter Keuchhusten, Tetanus und Hepatitis.
Die zuständigen Behörden begründen das mit dem erhöhten Ansteckungsrisiko bei den Streitkräften. Die Soldaten seien dienstlich oft mit mehreren Personen in engen Räumen, Panzern, Schiffen und Flugzeugen, daher sei es im Sinne der Wehrfähigkeit wichtig, sich vor einer Erkrankung zu schützen. (st)